Honorar

Als Heilpraktiker für Psychotherapie arbeite ich ausschließlich in privater Praxis. Mein Honorar ist Ihre private Investition in Ihre Gesundheit und Ihr persönliches Wohlergehen.

Jeder Patient hat sein ganz persönliches Problem. Genauso individuell wird Ihre Therapie in meiner Praxis verlaufen. Mein Honorar ergibt sich ebenso individuell.

1 Therapiestunde (60 Minuten) = Euro 180,00

Beispiel: Die nachhaltige und holistische Behandlung einer Angststörung beansprucht erfahrungsgemäß zwischen 10 und 20 Therapiestunden je nach Intensität und Alter des Patienten. Die Sitzungen finden im wöchentlichen Rhytmus statt. Das Honorar wird von Sitzung zu Sitzung fällig.

Rufen Sie mich vertrauensvoll an oder schreiben Sie mir eine persönliche Nachricht über das Kontaktformular.

Ein erstes Telefongespräch ist für Sie kostenfrei.

Telefon: 01 70 / 95 94 509

Sie werden mich selten direkt telefonisch erreichen können. Hinterlassen Sie mir daher bitte unbedingt eine vertrauensvolle Nachricht auf meiner Mailbox.

Bezahlarten:
Barzahlung oder Vorkasse.
Bitte haben Sie Verständnis, das ich aus Kostengründen keine Kreditkarten oder EC-/Bankkarten akzeptiere.

Ausfall-Honorar:
Falls Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte rechtzeitig ab. Erfolgt die Absage innerhalb von 48 Stunden vor dem eigentlichen Termin, so berechne ich Ihnen 80 % des vereinbarten Honorars, weil eine Umdisposition so kurzfristig nicht mehr möglich ist.

Kostenübernahme durch die GKV bzw. PKV:
Die Hypnosetherapie ist ein medizinisch anerkanntes Verfahren. Trotzdem werden die Kosten von gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht übernommen.
Falls Sie privat krankenversichert sind, fragen Sie bitte vor der Behandlungsaufnahme Ihren Krankenversicherer, ob er die Kosten trägt. Beachten Sie bei Ihrer dortigen Anfrage, dass ich nicht nach der GebüH abrechne.

Wichtiger Hinweis:
Mein Honorar wird unabhängig von der Kostenübernahme durch eine gesetzliche Krankenkasse oder eine private Versicherung fällig.

Vorteile eines Privatzahlers:
– Geringe Wartezeiten.
– Absolute Diskretion.
– Niemand erfährt von Ihren persönlichen Problemen.
– Die Abrechnung erfolgt nicht über eine zentrale Abrechnungsstelle.

Die Kosten für Psychotherapie / Hypnosetherapie können Sie grundsätzlich als außergewöhnliche Belastungen im Rahmen der Einkommensteuererklärung berücksichten. Weitere Einzelheiten erfahren Sie von Ihrem Steuerberater.

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Klinische Hypnose / Medizinische Hypnose

Markus Fetzer | Heilpraktiker für Psychotherapie
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